Fast Jeder fünfte Anbieter noch nicht mit TI befasst
56 Prozent der Pflegeanbieter sind inzwischen im Verzeichnisdienst der Gematik zu finden und damit TI-ready, sprich, TI-fähig. Das ist eine leichte Verbesserung verglichen mit dem Stand von November 2025, als das nur auf knapp die Hälfte der Einrichtungen zutraf. Die aktuellen Zahlen der Gematik zeigen aber auch: 18 Prozent der Pflegeeinrichtungen haben in Sachen TI noch nichts unternommen und nicht einmal eine SMC-B-Karte beantragt. Drei Dinge, die Nachzügler jetzt schnell in Angriff nehmen sollten.
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Pflegeeinrichtungen, die noch nichts in Sachen TI unternommen haben, sollten schnell ihren IT-Anbieter kontaktieren
Im November waren es noch etwas mehr als 23 Prozent der Pflegeeinrichtungen, die sich noch nicht mit der Telematik befasst haben. Seither ist nur eine leichte Verbesserung eingetreten. "Der derzeitige Stand zeigt, dass nach wie vor noch Information und Aufklärung bei den Einrichtungen notwendig sind", sagt Martin Saß vom Bundesverband Gesundheits-IT – BVITG, der selbst aus der Altenpflege kommt.
Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in der Bezirksregierung Münster, wo die SMC-B-Karten ausgegeben werden, habe inzwischen massiv Personal aufgestockt, um der großen Nachfrage Herr zu werden. "Es liegt nun an den letzten Einrichtungen sich auf den Weg zu machen. Nur durch eine flächendeckende Nutzung können die Vorteile wie zum Beispiel einer besseren Kommunikation zwischen dem interdisziplinären Team und der Pflege greifen."
Was Saß Einrichtungen rät, die sich bisher noch nicht auf den Weg gemacht haben:
- als Erstes sicherstellen, dass eine Pflegefachkraft im Unternehmen bereits einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) hat. Nur mit dem ist es möglich, einen Institutionsausweis, die SMC-B-Karte, zu beantragen. Sie ist Voraussetzung für den Anschluss an die TI – SMC-B steht für Security Module Card Typ B. Anlaufstelle für die Anträge ist das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster in Nordrhein-Westfalen. Sollte es noch keine Fachkraft im Unternehmen mit einem eHBA geben, empfiehlt es sich für Betreiber, der Pflegefachkraft eine Kostenerstattung für den kostenpflichtigen Ausweis anzubieten.
- Kontakt mit dem IT-Anbieter aufnehmen, der im Haus die Pflegesoftware stellt. Sie sind in der Regel, wie es im Digital-Jargon heißt "TI-ready". "Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, wie sie die Anbindung an die TI am besten umsetzen können. Viele Software-Firmen bieten auch ein Rund-um-sorglos-Paket an. Sollte er den TI-Anschluss nicht umsetzen können, müsste man sich ohnehin um einen neuen Anbieter kümmern. Denn eine TI-kompatible Software ist ein Muss für den Anschluss. Die meisten Firmen sind nach unserer Erfahrung aber ready", sagt Saß.
- Eine weitere Möglichkeit ist, bei Fragen und Unklarheiten Kontakt mit der Gematik oder dem eGBR aufzunehmen. Sie bieten Unterstützung an, die eGBR kann sogar telefonisch kontaktiert werden.
Kirsten Gaede