Gefälschte Berufsurkunden bis manipulierte Abrechnungen
Abrechnungsbetrug bleibt in der Pflege und im Gesundheitswesen ein Problem: Allein die AOK Hessen hat in den letzten zwei Jahren 650 neue Fälle von Abrechnungsbetrug aufgedeckt. Die festgestellten Schäden beliefen sich auf über 3,5 Millionen Euro. Dabei gehe es oft um "Luftleistungen", so die AOK und meint damit Doppelabrechnungen, Urkundenfälschung und Leistungsmissbrauch. Das Ermittlungsteam der AOK Hessen ging mehr als 1.100 Hinweisen nach, deutlich mehr als in den Jahren zuvor.
Ihr Fahrplan in die Telematikinfrastruktur
Die Digitalisierung und im Speziellen die Telematikinfrastruktur (TI) kann helfen, die Versorgung von Klient:innen und den Arbeitsalltag von Pflegekräften besser und einfacher zu gestalten. Nutzerfreundliche Anwendungen, die vernetzte Kommunikation über Fachgrenzen hinweg und die fundiertere Behandlung aufgrund einer besseren Datenlage sind nur einige der Vorteile, welche mit der TI auch für Ihre Pflegeeinrichtung möglich sind. Care vor9
Von den aufgedeckten Betrügereien lag der Schaden durch gefälschten Fahrtkosten bei rund einer Million Euro, so die AOK Hessen. Ebenfalls knapp eine Million Euro trug die häusliche Krankenpflege bei, mehr als 850.000 Euro fielen im Bereich Arznei, Verbands- und Hilfsmittel an. Bei der Fallzahl lag die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen mit über 500 Fällen vor.
Kriminelle Betreiber von Pflegediensten und Pflegeheimen werden bei Abrechnungsbetrug kreativ:
Ein Pflegedienst setzte in der Intensivpflege Personal mit gefälschten Berufsurkunden ein. Auf den Urkunden war auffällig, dass kein Landeswappen, wie sonst üblich, aufgedruckt war. Bei fast der Hälfte der Mitarbeiter waren die Urkunden gefälscht, es handelte sich nicht um Fachkräfte. Die beschuldigte Inhaberin bestreitet, von den Fälschungen gewusst zu haben. Ein Strafverfahren läuft.
Ein anderer Betreiber schwindelte mit fingierten Beschäftigungsverhältnissen und Lohnfortzahlungen. Er beantragte Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für die Lohnfortzahlung, ohne dass die Entgeltfortzahlungen tatsächlich geleistet worden waren. Tatsächlich lag auch keine Arbeitsunfähigkeit bei den Beschäftigten vor. Zudem hatten Firmeninhaber und Geschäftsführer Familienangehörige zu Unrecht als Beschäftigte angemeldet.
In einem weiteren Fall wurden rückwirkend 36 Anträge auf Verhinderungspflege für verschiedene Versicherte gestellt. Die Formulare waren allesamt identisch ausgefüllt von einer bevollmächtigten Person, doch gab es Überschneidungen mit bereits erstatteten Leistungen, und es fiel auf, dass die angegebenen Ersatzpflegepersonen gleichzeitig an zwei Orten bei verschiedenen Klienten gewesen sein müssten. Das Verfahren ist noch bei einer Staatsanwaltschaft anhängig.
Ein Betreuungsdienstleister hatte Rechnungen für Leistungen der Haushaltsführung und Unterstützung im Alltag manipuliert. Eine Versicherte gab an, dass der beauftragte Dienstleister Zeiten abgerechnet habe, in denen sie im Krankenhaus war. Auch wurden mehr Leistungsstunden aufgeschrieben als tatsächlich erbracht und darüber hinaus Unterschriften gefälscht.