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26. Mai 2025 | 14:53 Uhr
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Iges-Studie bestärkt Kritik an Leistungszuschlägen

Die Leistungszuschläge aus der Pflegeversicherung, mit denen die Eigenanteile von Pflegeheimbewohnern begrenzt werden sollen, entpuppen sich bei näherer Betrachtung als sozial ungerecht. Zu diesem Ergebnis kommt das europaweit tätige Iges-Institut (Foto) in Berlin. Es bezeichnet die Zuschläge als Fehlsteuerung und "eine der teuersten Sozialreformen der vergangene Jahre". Denn profitieren würden vor allem Wohlhabende.

Das Iges Institut arbeitet für viele große Organisationen, in Auftrag des GKV-Spitzenverbands hat es sich auch schon mit der stambulanten Versorgung beschäftigt    

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Dass die Leistungszuschläge wenig gerecht seien, hat vor wenigen Tagen erst das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) kritisiert. Nun schlägt das Iges Institut in dieselbe Kerbe und führt in einer Kurzanalyse auf rund 25 Seiten vor allem zwei Gründe an, weshalb es die Leistungszuschläge für eine Fehlsteuerung hält. Einer lautet, sie verhinderten, dass "im Alter vorhandene Einkommen und Vermögen zur Finanzierung von Pflegeleistungen eingesetzt werden". Der andere Grund: Mitglieder mit geringerer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit würden durch die Pflegeversicherung vergleichsweise stärker belastet. Das sei auf ein Zusammenspiel der Faktoren Beitragsbemessungsgrenze, fehlender Freibeträge und die Beschränkung der Beitragserhebung auf erwerbsbezogene Einkommen zurückzuführen. 

"Verteilungspolitisch fragwürdige Streuverluste" 

Das Iges-Institut empfiehlt, Mitglieder der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), die über relativ hohe Einkommen und Vermögen verfügen, zur Finanzierung von Leistungen bei Pflegebedürftigkeit heranzuziehen. "Würden sie hingegen noch weiter durch steigende Leistungszuschüsse in der stationären Pflege geschützt, würden nicht nur die aufgezeigten verteilungspolitisch fragwürdigen Streuverluste des Einsatzes von solidarisch finanzierten Beitragsmitteln zunehmen, sondern auch die Beitragsbelastungen weiter steigen", so das Resümee des Iges-Instituts.   

Die SPV zahlt die Leistungszuschläge seit 2022, sie sind im SGB XI in Paragraf 43c verankert. Einen Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in vollstationären Einrichtungen. Die Zuschläge nehmen mit der Aufenthaltsdauer zu. Sie betragen im ersten Jahr 15 Prozent und steigen danach jährlich. Lebt ein Pflegebedürftiger länger als 36 Monate in der Einrichtung, erhält er einen Zuschuss von 75 Prozent.  

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat beim Iges-Institut die Kurzanalyse zum Thema Eigenanteilbegrenzung in Auftrag gegeben. Sie steht unter dem Titel "Eigenanteilsbegrenzung in der vollstationären Pflege" auf der Website des Iges Instituts bereit. 

Kirsten Gaede 

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