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19. Februar 2026 | 07:00 Uhr
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Pflegeversicherung benachteiligt häusliche Pflege

Wer zu Hause gepflegt wird, trägt oft höhere und ungleich verteilte Eigenanteile als Heimbewohner. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Expertin für Sozialpolitik, Notburga Ott, von der Ruhr-Universität Bochum. Während im Heim ein einheitlicher Eigenanteil Unterschiede abmildert, fehlt ein vergleichbarer Ausgleich in der ambulanten und familiären Pflege. Die Autorin spricht von "systematischen Gerechtigkeitslücken" in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) zulasten pflegender Angehöriger.

In der Angehörigenpflege werden unbezahlte Leistungen stillschweigend vorausgesetzt, sagt Notburga Ott

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Durch Forderungsmanagement finanzielle Engpässe vermeiden

Steigende Kosten, späte Zahlungen, stockende Abläufe: Pflegedienste arbeiten in einem Umfeld, das zunehmend von Kosten- und Zahlungsdruck geprägt ist. Ein Forderungsmanagement, das Transparenz schafft, Durchlaufzeiten verkürzt und dabei unterstützt, Zahlungseingänge zu steuern, wird daher immer wichtiger. So können Pflegeanbieter Liquiditätsengpässe vermeiden und handlungsfähig bleiben. Factoring kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Care vor9

Ott weist in ihrem Arbeitspapier "Wie gerecht ist die SPV?" außerdem daraufhin, dass ein identischer Pflegegrad nicht automatisch denselben Bedarf bedeutet. Und ein vergleichbarer Bedarf führt nicht zu vergleichbaren Kosten. Besonders deutlich wird das im Vergleich zwischen stationärer und häuslicher Pflege.

Im Heim gleicht der einrichtungseinheitliche Eigenanteil Unterschiede zwischen den Pflegegraden zumindest teilweise aus. In der ambulanten Versorgung fehlt ein solcher Mechanismus. Dort hängen die finanziellen Lücken stark vom Pflegegrad und der konkreten Leistungsinanspruchnahme ab. Die gesetzlich festgelegten Beträge für Pflegegeld und Sachleistungen seien zudem nicht empirisch hergeleitet, so Ott, die auch "unparteiische Vorsitzende des erweiterten Qualitätsausschusses Pflege" nach Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) ist.

Immer wieder wurden Einzelmaßnahmen ergänzt, ohne insgesamt neu zu justieren

Das führt dazu, dass Familien je nach Konstellation sehr unterschiedliche Eigenanteile schultern müssen – obwohl der Unterstützungsbedarf ähnlich ist. Gerade in der Angehörigenpflege bleiben erhebliche Belastungen unsichtbar, weil unbezahlte Leistungen stillschweigend vorausgesetzt werden.

Die Professorin kritisiert, dass der Gesetzgebung von Beginn an eine klare sozialpolitische Zielsetzung gefehlt habe. Über Jahre seien Einzelmaßnahmen ergänzt worden, ohne das System insgesamt neu zu justieren. Das Ergebnis sei ein widersprüchliches Regelwerk mit erheblichen Verteilungsproblemen.

Private Zusatzversicherungen könnten diese strukturellen Schwächen nicht beheben. Solange nicht klar definiert sei, welcher Anteil der tatsächlichen Pflegekosten abgesichert werden soll, blieben die Eigenanteile zufällig verteilt – vor allem zulasten derjenigen, die Pflege zu Hause organisieren und leisten.

Hier geht es zum Arbeitspapier von Notburga Ott "Pflegegrade, Leistungsansprüche, Eigenanteile – wie gerecht ist die Soziale Pflegeversicherung?"  

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