Kein Nachweis über 3. Impfung in Baden-Württemberg nötig
In Baden-Württemberg müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs keine dritte Impfung nachweisen, wenn sie vor dem 1. Oktober 2022 eingestellt worden sind, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart mit. Damit sollen die Einrichtungen und die Gesundheitsämter bei der Umsetzung der Regelungen entlastet werden. Baden-Württemberg schließt sich somit dem Vorgehen Bayerns an.
Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht
Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9
Die gesetzliche Regelung des Bundes sieht vor, dass ab dem 1. Oktober nur noch dreifach geimpfte Personen oder mindestens zweifach geimpfte Personen mit überstandener Infektion als vollständig immunisiert gelten. Hierzu stellt Lucha klar: "Von den Menschen, die aktuell in betroffenen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäuser beschäftigt sind, muss in Baden-Württemberg allerdings kein erneuter Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes verlangt werden." Nur Personen, die neu eingestellt werden sollen, müssen einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden strengeren Anforderungen genügt.