Pflegenetzwerk: bundesweite Vernetzung für Pflegende

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20. September 2022 | 16:01 Uhr
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Kein Nachweis über 3. Impfung in Baden-Württemberg nötig

In Baden-Württemberg müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs keine dritte Impfung nachweisen, wenn sie vor dem 1. Oktober 2022 eingestellt worden sind, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag in Stuttgart mit. Damit sollen die Einrichtungen und die Gesundheitsämter bei der Umsetzung der Regelungen entlastet werden. Baden-Württemberg schließt sich somit dem Vorgehen Bayerns an.

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Die gesetzliche Regelung des Bundes sieht vor, dass ab dem 1. Oktober nur noch dreifach geimpfte Personen oder mindestens zweifach geimpfte Personen mit überstandener Infektion als vollständig immunisiert gelten. Hierzu stellt Lucha klar: "Von den Menschen, die aktuell in betroffenen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäuser beschäftigt sind, muss in Baden-Württemberg allerdings kein erneuter Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes verlangt werden." Nur Personen, die neu eingestellt werden sollen, müssen einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden strengeren Anforderungen genügt.

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