Keine Angst vor den neuen Prüfungsregeln
Schon in wenigen Tagen, ab 1. Juli, gelten neue Qualitätsprüfrichtlinien für die ambulante Pflege. Die gute Nachricht für Pflegedienste: Wer seine Klienten kennt, fachlich sauber arbeitet und die neue Stichprobenlogik versteht, muss vor der Prüfung nicht in Aktionismus verfallen. Was Horst Schiller von Careproof und Janet Metz vom Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg jetzt raten.
iStock/Mirjana Pusicic
Wer die für die Stichprobe ausgewählten Klienten gut kennt, kann der Prüfung meistens entspannt entgegenblicken
Die wichtigste Änderung liegt im Blick der Prüfer. Nicht mehr Pflegegrade und Dokumentationsordner stehen im Mittelpunkt, sondern stärker die tatsächliche Versorgungssituation. Horst Schiller von Careproof, dem Prüfdienst der PKV, der rund zehn Prozent aller Qualitätsprüfungen übernimmt, empfiehlt vor allem: Pflegedienste sollten nicht "für den MD" dokumentieren, sondern so, dass der Patient sichtbar wird. Entscheidend sind Vorlieben, Gewohnheiten, Risiken und das, was im Alltag wirklich beachtet werden muss.
Janet Metz vom Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg rät zur konkreten Vorbereitung, die Liste mit den Patienten für die Stichprobe nach der neuen Systematik bereithalten. Die Stichprobe wird künftig nicht mehr nach Pflegegraden gezogen, sondern nach Einschränkungen in Mobilität und Kognition. Orientierung bietet, so sagt sie, die Musterliste in Anlage 7 der Prüfrichtlinien.
Erklären können, warum etwas so organisiert ist, wie es organisiert ist
Praktisch heißt das: Stammdaten, Dienstplan und Stichprobenliste sollten zur Prüfung griffbereit sein. Noch wichtiger ist aber, dass jemand die ausgewählten Klienten gut kennt und die Prüfer begleiten kann. Das muss nicht zwingend die PDL sein. Entscheidend ist, dass die begleitende Pflegefachkraft erklären kann, warum etwas so organisiert ist, wie es organisiert ist.
Neu ist auch der offenere Blick auf Risiken. Denn Prüfer sind aufgerufen, offenkundige Probleme nicht auszublenden: etwa stechenden Uringeruch, einen gelösten Wundverband oder einen Klienten, der schwankend ohne Rollator zur Tür kommt. Metz betont: Es gehe nicht um Kontrolle der Kontrolle willen, sondern darum, Versorgung gemeinsam zu verbessern.
Ein wichtiger Punkt ist deshalb der neue Beratungsbereich. Der MD schaut stärker darauf, ob Hilfenetze funktionieren, Angehörige überlastet sind oder leicht kritische Situationen entstehen können. Auch Hinweise auf Gewalt, Vernachlässigung oder Überforderung können während der Prüfung Thema sein. Pflegedienste tun gut daran, wenn sie zeigen können, wie sie solche Risiken erkennen, ansprechen, etwa gegenüber Angehörigen, und beraten.
Wer seine Klienten gut kennt, ist im Vorteil
Die Dokumentation bleibt wichtig – schon wegen Haftung, Leistungsrecht und Abrechnung. Aber sie verliert ihren Alleinvertretungsanspruch in der Qualitätsprüfung. Die Prüfer betrachten alles zusammen: Fachgespräch, Inaugenscheinnahme und Dokumentation. Für Pflegedienste ist das eine Chance, denn sie haben mehr Gelegenheit zu erklären, warum sie meinen, gut zu pflegen.
Schillers rät deshalb: Nicht hektisch kurz vor der Prüfung alles umschreiben. Ein schlechtes pflegerisches Ergebnis lasse sich in zwei Tagen nicht reparieren. Gute Vorbereitung heißt vielmehr: die neue Stichprobe verstehen, die Klienten kennen, Fachlichkeit im Team stärken – und sich trauen, im Gespräch zu erklären, warum man pflegerisch so oder so handelt.