Ab sofort können Pflegebegutachtungen neben Hausbesuchen und Telefoninterviews auch per Videotelefonie erfolgen. Die neue Regelung ermöglicht eine flexiblere und effizientere Einschätzung des Pflegebedarfs. Sie bietet insbesondere für Angehörige, die nicht vor Ort sein können, eine praktische Alternative. Die neuen Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund (MD) basieren auf dem im Frühjahr beschlossenen Gesetz zur Digitalisierung des Gesundheitswesens.