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14. Januar 2022 | 07:00 Uhr
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Länder halten Informationen über Qualität von Heimen zurück

Obwohl die Bundesländer genau wissen, wie viel Personal etwa in jedem einzelnen Pflegeheim tatsächlich im Einsatz ist, geben nur sechs solche wichtigen Informationen zur Qualität der Einrichtungen an die Öffentlichkeit weiter. Dies zeigt eine Analyse der Bertelsmann Stiftung. Wie in anderen Bereichen gibt es auch hier einen Flickenteppich. In Nordrhein-Westfalen herrscht volle Transparenz, in Niedersachsen gibt es keinerlei Informationen.

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Die Grafik zeigt, welche Bundesländer wie zur Qualität von Pflegeheimen informieren

Die Bundesländer sorgen sehr unterschiedlich für Verbraucherinformation und Qualitätstransparenz in der Pflege. Wie eine Bestandsaufnahme des Projekts "Weisse Liste" der Bertelsmann Stiftung zeigt, erfahren Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in zehn von 16 Ländern nichts darüber, ob in einem Heim zum Beispiel Personal fehlt oder schwerwiegende Mängel zu beanstanden sind. Genauso wenig lässt sich andererseits nachvollziehen, welche Einrichtungen gut aufgestellt sind.

Daten bei der Heimaufsicht verfügbar

Dabei lägen solche Informationen allen Bundesländern vor, weil sie Teil der Prüfergebnisse der für die Heimaufsicht zuständigen Behörden seien, so die Autoren der Untersuchung. Der Mangel an Transparenz entstehe entweder dadurch, dass eine entsprechende rechtliche Regelung gar nicht existiert, oder dass vorhandene Gesetze nicht in die Praxis umgesetzt werden.

So ist in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse gesetzlich nicht vorgesehen. In Bayern, Brandenburg, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gibt es zwar Gesetze, die eine Veröffentlichung erlauben – doch aus unterschiedlichen Gründen finden sie bisher keine Anwendung. In Baden-Württemberg und Hessen müssen die Prüfergebnisse zumindest durch die Pflegeheime selbst veröffentlicht werden. Allerdings sind die Daten momentan nur in den Einrichtungen direkt einsehbar und damit für Verbraucher eingeschränkt zugänglich.

Hamburg veröffentlicht Befragungen von Angehörigen

Lediglich Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Ergebnisse so, dass sie allgemein verfügbar sind. Hamburg stelle im Internet noch weitere detaillierte Angaben bereit, unter anderem zum Personaleinsatz in den Pflegeheimen und zu vorübergehenden Aufnahmestopps, und informiert zusätzlich über die Ergebnisse einer Angehörigenbefragung. Durch die Pandemie wurden allerdings in allen Bundesländern die Vor-Ort-Einsätze der Aufsichtsbehörden monatelang unterbrochen, weshalb Datenlücken entstanden sind.

"Die Bundesländer müssen viel stärker als bisher diesem Informationsbedarf nachkommen", sagt Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Mit einer Veröffentlichung der Daten erfüllten Pflegeheime und die für sie zuständigen Behörden ihre Rechenschaftspflicht gegenüber den Pflegebedürftigen und Versicherten, die die Pflege finanzierten. Zugleich würde damit die gute Arbeit der vielen Pflegefachkräfte öffentlich sichtbar werden und so eine höhere Wertschätzung erfahren. "Umge-
kehrt sollte es aber auch möglich und erlaubt sein, die Pflegeheime zu erkennen, bei denen Defizite bestehen", so Mohn.

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