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25. Mai 2023 | 07:00 Uhr
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Landtag beschließt Pflegekammer für Baden-Württemberg

Der baden-württembergische Landtag hat grünes Licht zum Aufbau einer Pflegekammer gegeben. Ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Manne Lucha wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition von Grünen und CDU verabschiedet. Die Pflegekammer wird jedoch nur errichtet, wenn zur ersten Wahl der Vertreterversammlung 60 Prozent der rund 110.000 potenziellen Pflichtmitglieder registriert sind. Dafür hat der Pflegeberufsstand 18 Monate Zeit.

Lucha Manne Gesundheitsminister Baden Württemberg Grüne

Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha hat das Gesetz für eine Pflegekammer durch den Landtag gebracht

Die Landespflegekammer soll nach dem Willen der Landesregierung die sechste Heilberufe-Kammer in Baden-Württemberg werden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Kammer eine eigene Weiterbildungsordnung erarbeitet, um eine pflegerische Versorgung auf höchstem Niveau sicherzustellen. Zudem soll sie eine Berufsordnung erarbeiten, bei der es die Pflegekräfte selbst in der Hand haben, die Rechte und Pflichten für ihren eigenen Berufsstand festzulegen.

Die Pflegekammer soll eine starke Stimme gegenüber Öffentlichkeit, Politik und anderen Akteuren des Gesundheitswesens sein. Vorgesehen ist, dass die Pflegekammer in Gesetzgebungsprozessen und bei allen Themen, die die Profession Pflege betreffen, mit am Tisch sitzt, verspricht Gesundheitsminister Manne Lucha.

Im nächsten Schritt wird nun im Juli dieses Jahres der Gründungsausschuss seine Arbeit aufnehmen. Er soll sich aus Pflegefachkräften zusammensetzen und hat 18 Monate Zeit, die rund 110.000 Pflichtmitglieder zu registrieren und die Wahl zur ersten Vertreterversammlung vorzubereiten. Diese findet allerdings nur dann statt, wenn 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder registriert sind. Wird diese Quote nicht erreicht, wird es keine Landespflegekammer geben. 

Die Gründungsphase bis Ende 2024 finanziert das Land Baden-Württemberg und stellt dafür 3,9 Millionen Euro zur Verfügung. Danach müssen die Pflichtmitglieder für die Kosten der Pflegekammer aufkommen. Der Monatsbeitrag soll nach Gehalt gestaffelt sein. Derzeit geht man von einem Betrag zwischen fünf und neun Euro aus.

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