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23. Oktober 2023 | 07:00 Uhr
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Mailen

Pflegekammer NRW fordert Nachbesserung bei Personalbemessung

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine gründliche Überarbeitung der Pflegepersonalbemessung in der vollstationären Langzeitpflege ein. Das Gesetz sei in der jetzigen Form nicht ausgereift. Zudem fordert sie die vorübergehende Beibehaltung der gesetzlich festgelegten Fachpersonalquoten von mindestens 50 Prozent, um die pflegerische Versorgung bis auf Weiteres sicherzustellen.

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat in Bezug auf die sogenannte "Rothgang-Studie" und das neue Personalbemessungsverfahren, das am 1. Juli 2023 eingeführt wurde, eine Stellungnahme ausgearbeitet und einstimmig verabschiedet. Vorstandsmitglied Leah Dörr betont, dass die Umsetzung durch den Gesetzgeber zu eilig erfolgt sei und in vielen Aspekten nicht der Realität entspreche. Dies führe zu Unsicherheiten in der Pflegepraxis.

Die Pflegekammer NRW fordert daher eine Neugestaltung der Pflegesätze und eine Einbeziehung von Pflegefachkräften in Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen der Pflegepersonalbemessung. Ein ganzheitliches Pflegeverständnis sei von entscheidender Bedeutung, da sich die Pflegebedarfe der Bewohner jederzeit ändern können.

Die Kammer spricht sich auch deutlich für die vorübergehende Beibehaltung der bisher gesetzlich festgelegten Fachpersonalquoten von mindestens 50 Prozent aus, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Die Einhaltung dieser Mindestgrenze wird als zwingend notwendig erachtet, obwohl feste Personalgrenzen langfristig die Pflegequalität sichern könnten. Die Pflegekammer unterstützt im Kern zwar die Umsetzung der Rothgang-Studie, plädiert jedoch für Übergangslösungen, die die kompetenzorientierte Pflege fördern und Pflegefachpersonen nicht durch Höchstgrenzen einschränken.

Pascal Brückmann

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