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4. August 2022 | 07:00 Uhr
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Pflegekräfte werden Masken und Tests im Herbst nicht los

Nach langem Hin und Her haben sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf eher laxe Maßnahmen zur Corona-Vorsorge im Herbst geeinigt. In Pflegeeinrichtungen gilt eine Maskenpflicht, Tests sollen nur für Beschäftigte vorgeschrieben werden. Zur Zukunft der einrichtungsbezogenen Impfpflicht kein Wort.

Pflegeheim Pflegerin alte Frau Foto iStock Ridofranz.jpg

Maske und Test sollen für Beschäftigte in Pflegeheimen bleiben

Zunächst handelt es sich nur um einen Vorschlag, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) mit dem Bundeskanzleramt für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes erarbeitet haben. Die bisherigen auf die Corona-Pandemie bezogenen Sonderregeln laufen am 23. September aus. Trotz des erwarteten Anstiegs der Infektionen bleiben die Regeln milde.

Bundesweit gelten lediglich Masken- und Testpflichten mit vielen Ausnahmen. In dem Vorschlag heißt es wörtlich: "Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit."

Doch dann folgen Einschränkungen: "Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten."

Wie es im Infektionsschutzgesetz mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitergeht, darüber verlieren Lauterbach und Buschmann kein Wort. Ohne Nachfolgeregelung läuft die umstrittene Impfpflicht für die Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen Ende des Jahres aus.

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