Private Träger gegen Diskriminierung bei Förderprogrammen
Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) kritisiert, dass einige staatliche Förderprogramme – etwa für Hitzeschutz – Pflegeeinrichtungen in privater Trägerschaft systematisch ausschließen. Die Benachteiligung sei ideologisch motiviert, es müsse aber gleiches Recht für alle Pflegeanbieter gelten. Der AGVP appelliert an Bund und Länder, diskriminierende Förderkriterien zu streichen und alle Träger gleichzubehandeln.
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Von einigen Förderprogrammen für Klimaanpassung sind private Betreiber beispielsweise ausgeschlossen
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In der Pflegebranche und bei karitativen Trägern zählt jeder Euro und jede Minute. Der Spagat zwischen dem Anspruch, eine erstklassige Betreuung zu gewährleisten, und dem Zwang, wirtschaftlich zu arbeiten, ist alltäglich. Eine entscheidende, aber oft unterschätzte Stellschraube für mehr Effizienz ist das Fuhrparkmanagement. Care vor9
Als Beispiele für Förderprogramme, die sich ausschließlich an freigemeinnützige Betreiber wenden, nennt der AGVP "Rückenwind" zur Fachkräftesicherung und "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen".
Förderprogramme exklusiv für freigemeinnützige Träger widersprächen dem Grundsatz der Gleichbehandlung und der fairen Verteilung öffentlicher Mittel. "Die Sonne scheint nicht nur auf freigemeinnützige Pflegeheime. Auch in privaten Einrichtungen ächzen Pflegepersonal und Pflegebedürftige unter der Hitze. Wer staatliche Fördermittel an die Rechtsform koppelt, dem geht es nicht zuerst um Klima und Pflegebedürftige, sondern um das richtige Betreiber-Etikett", sagt AGVP-Präsident Thomas Greiner. Der Schutz Pflegebedürftiger und der Mitarbeiter dürfe nicht davon abhängen, wer das Heim betreibt. Wichtig sei, sondern dass dort verlässlich gepflegt und gearbeitet wird.