Arbeitgeber-Lob für den WTG-Gesetzentwurf aus Düsseldorf
Andere Bundesländer sollten sich ein Beispiel an dem Entwurf für eine Reform des Pflege- und Teilhabegesetz (WTG) in Nordrhein-Westfalen nehmen, meint der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP). Es sind vor allem drei Aspekte, die der Verband an der Novelle aus dem Hause des langjährigen NRW-Sozialministers Karl-Josef Laumann (Foto) nachahmenswert findet, sagt AGVP-Geschäftsführerin Isabell Halletz.
Land NRW/Ralph Sondermann
NRW-Sozialminister Laumann ist als Verfechter von Ambulant-vor-Stationär bekannt. Doch mit dem Entwurf für ein novellierte WTG macht er den Betrieb eines Pflegeheims leichter
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Die Erhöhung der maximalen Platzzahl auf 120
Mit dem neuen WTG 2014 wurde in Nordrhein-Westfalen die Platzgrenze von 80 eingeführt, jetzt soll sie wieder auf 120 angehoben werden. "Das ist absolut sinnvoll. Damit nimmt man den Druck, zusätzliche Plätze in Pflegeheimen zu schaffen, die alle noch gebaut werden müssen", sagt Isabell Halletz. Die Wartelisten würden kürzer und die Pflegedienste entlastet.
"Auch für neue Einrichtungen ist das total sinnvoll, weil sie die Investitionskosten auf mehr Bewohner verteilen können. So könnten auch die Eigenanteile wieder ein wenig sinken, auch die Kommunen würden bei der Hilfe zur Pflege sparen", so die AGVP-Geschäftsführerin.
Der AGVP sei froh, dass Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU), als überzeugter Verfechter der Devise Ambulant-vor-Stationär zu dem Schluss gekommen ist, dass man künftig mehr als allein ein Wachstum im ambulanten Sektor brauche.
Schluss mit Doppelprüfungen
Die Heimaufsicht soll in NRW künftig Regelprüfungsergebnisse der Medizinischen Dienste übernehmen können, die positiv ausgefallen sind. Außerdem soll eine weitere Möglichkeit, die schon im neuen Befugniserweiterungsgesetz (BEEP) des Bundes formuliert ist, Landesrecht werden: dass nämlich nur noch alle zwei Jahre geprüft wird, wenn die Einrichtung insgesamt gut bewertet wurde.
Individuelle Fachkraftregelung
Die individuelle Fachkraftregelung ist mit dem SGB XI 113 c bereits eingeschlossen. "Wir begrüßen, dass sie jetzt in NRW auch zur Diskussionsgrundlage für die Pflegesatzverhandlungen wird und damit klar ist, was von den Kostenträgern zu refinanzieren ist", sagt Halletz. Ab jetzt ist das SGB XI für die Pflegesatzverhandlungen verbindlich. "Es wäre ein Riesenfortschritt, wenn das auch bald in allen anderen Bundesändern so praktiziert wird."
Kirsten Gaede