Sozialamt muss nach Tod von Pflegebedürftigen nicht zahlen
Kosten senken: Unnötige Einweisungen vermeiden mit TytoCare
Mit der innovativen telemedizinischen Lösung TytoCare holen Pflegeheim-Manager die ärztliche Untersuchung ins Heim. So vermeiden sie unnötige Krankenhauseinweisungen, senken damit effektiv Kosten und steigern die Versorgungsqualität. Jetzt können Pflegeheime testen, wie das System für ihr Haus zum Einsatz kommen kann. Care vor9
Wenn ein Pflegebedürftiger stirbt, ist das Sozialamt nicht verpflichtet, noch offene Kosten an den Betreuungsdienst zu zahlen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. In dem konkreten Fall wollte ein Betreuungsdienst die Kosten als Sonderrechtsnachfolgerin gegenüber der Stadt Gelsenkirchen geltend machen. Das Argument des Gerichts: Ambulante Betreuungsdienste leisten ihre Dienste nicht für eine Einrichtung. Die an Demenz erkrankte Klientin lebte zwar in einer WG, doch eine WG ist keine Einrichtung im Sinne des Gesetzes. Häusliche Pflege