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14. November 2025 | 07:00 Uhr
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Mailen

Streikaufruf in Weimarer Diakonie-Klinikum ist rechtswidrig

Das Arbeitsgericht Erfurt hat das Streikverbot im Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar bestätigt. Die Richter erklärten Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi für unrechtmäßig und verwiesen auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und den Dritten Weg. Das Urteil betrifft alle evangelischen und diakonischen Einrichtungen.

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Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht ist im Grundgesetz verankert

Das Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar gehört zur Evangelischen Kirche Mitteldeutschland und unterliegt damit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht, hat das Arbeitsgericht Erfurt entschieden. Die Richter stellten klar, dass die evangelischen Träger ihre Arbeitsbedingungen nach dem sogenannten Dritten Weg regeln dürfen. Dieses Modell schließt Arbeitskämpfe aus und setzt auf verbindliche Schlichtung. 

Kirche und Diakonie hatten geklagt, nachdem Verdi im vergangenen Jahr mehrfach zu Streiks aufgerufen und Tarifverhandlungen außerhalb des kirchlichen Rahmens gefordert hatte. Das Klinikum berief sich darauf, dass es keine eigenen Tarifverhandlungen führen kann.

"Gericht hat das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht gestärkt"

Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Mitteldeutschland, Christoph Stolte, sieht das kirchliche Prinzip der Verständigung bestätigt: "Das Gericht hat nun auch ganz grundsätzlich die Streikaufrufe und -drohungen für unrechtmäßig erklärt." Die Arbeitsbedingungen würden in paritätisch besetzten Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgelegt, bei Konflikten entscheide eine verbindliche Schlichtung.

Auch der Verband diakonischer Dienstgeber begrüßte das Urteil. Die Vorstandsvorsitzende Johanne Hannemann erklärte, das Gericht habe "das im Grundgesetz garantierte kirchliche Selbstbestimmungsrecht gestärkt".

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verdi kann Berufung einlegen.

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