Tarifgebundene Löhne in der Pflege steigen um 2,4 Prozent
Die durchschnittlichen Stundenlöhne in den tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen sind im Vergleich zum vergangenen Jahr um 2,36 Prozent auf 20,37 Euro gestiegen. Das meldet die AOK auf Basis der Pflichtmeldungen zum 30. September von Pflegeeinrichtungen, die an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind.
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Der durchschnittliche Stundenlohn für Hilfspersonal liegt demnach bei 17,03 Euro. Das sind 2,53 Prozent mehr als 2021. Pflegeassistenzpersonal mit mindestens einjähriger Ausbildung erreicht ein Entlohnungsniveau von 19,05 Euro pro Stunde (+1,98%), für Fachpersonal mit mindestens dreijähriger Ausbildung liegt es bei 23,38 Euro (+2,86%).
Die Auswertung zeigt auch die Entlohnungsunterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern: Während die durchschnittliche Entlohnung in Mecklenburg-Vorpommern bei 18,79 Euro pro Stunde liegt, sind es in Nordrhein-Westfalen 21,05 Euro.
"In den aktuellen Daten spiegeln sich die von der Politik eingeführten Regelungen zur Tariftreue in der Langzeitpflege und die Erhöhung des Pflegemindestlohns zum 1. September wider. Viele Tarifvertragswerke mussten auf dieser Basis neu verhandelt werden", sagt Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
Die Ergebnisse basieren auf den Rückmeldungen von insgesamt 6.124 an einen Tarif oder eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebundenen Einrichtungen. Davon waren 52 Prozent Einrichtungen der vollstationären Pflege (Pflegeheime), 31 Prozent ambulante Pflegeeinrichtungen, 16 Prozent Einrichtungen für teilstationäre Pflege und ein Prozent Einrichtungen zur Kurzzeitpflege. Knapp zwei Drittel unterliegen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, in einem Drittel der Einrichtungen gelten Tarifverträge. 93 Prozent der Einrichtungen sind laut der Auswertung freigemeinnützig, sechs Prozent in kommunaler Trägerschaft und ein Prozent privat geführt.
Laut AOK zeigt die Auswertung nach wie vor große Probleme bei der praktischen Umsetzung der Regelungen zur Bezahlung auf Tarifniveau in der Pflege: So haben insgesamt 2.294 an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebundene Einrichtungen keine plausiblen Rückmeldungen abgegeben. Zudem haben 2.456 weitere Pflegeeinrichtungen, die laut Mitteilung zum Versorgungsvertrag an einen Tarif oder an eine kirchliche Arbeitsrechtsregelung gebunden sind, trotz gesetzlicher Verpflichtung bisher keine Meldung an die Pflegekassen geschickt.
Eine Übersicht zu den regional üblichen Entlohnungsniveaus in den einzelnen Bundesländern gibt es auf der Website der AOK.