Testpflicht in Pflegeeinrichtungen Ende Februar vorbei
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto) hat offenbar dem Druck von Verbänden und seiner Länderkollegen nachgegeben. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Testpflicht auch in Pflegeheimen, Arztpraxen und Krankenhäusern vorzeitig zum 1. März aufzuheben. Die Maskenpflicht für Besucher soll aber weiter gelten. Beschäftigte und Bewohner brauchen keine mehr.

Tobias Koch
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat das vorzeitige Ende der Testpflicht im Gesundheitswesen angekündigt
Unterm Strich sei die Infektionslage seit Wochen stabil, die Sieben-Tage-Inzidenz stagniere, so Lauterbach. "Und besonders freut mich, dass der Anteil der Covid-Toten in Pflegeheimen zuletzt stark gesunken ist. In den Vorjahren mussten wir noch rund 15 Prozent aller Covid-Toten in den Heimen beklagen. Ende vergangenen Jahres waren es nur noch 3,4 Prozent."
"Deswegen haben wir mit den Gesundheitsministern der Länder vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März auslaufen zu lassen", sagte Lauterbach am Dienstag. Ursprünglich sollten die bundesweiten Regelungen erst am 7. April fallen. Die Maskenpflicht für Besucher von Pflegeeinrichtungen bleibt jedoch bis zu diesem Datum bestehen. "Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein."