TI-Ausweiskarten für Pflegekräfte jetzt erhältlich
Wichtiger Schritt zur Digitalisierung in der Pflege: Ab sofort können Beschäftigte aus den Bereichen Pflege, Geburtshilfe und Physiotherapie bundesweit über das Gesundheitsberuferegister einen elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA, und Pflegeeinrichtungen die sogenannte Institutionskarte SMC-B beantragen. Bislang ging das nur in Nordrhein-Westfalen.
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Die elektronische Patientenakte und das elektronische Rezept sind die zentralen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Nach dem in Abstimmung befindlichen Pflegegesetz müssen auch Heime und Pflegedienste die Voraussetzungen schaffen, sich an die TI anzuschließen. Doch das alleine reicht nicht, jede einzelne Pflegefachkraft braucht einen persönliche Ausweis für den Zugriff auf die Daten – und die Einrichtungen auch.
Alle Pflegekräfte müssen sich einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) besorgen. Den können sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojekts in Nordrhein-Westfalen jetzt bundesweit über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen, wenn sie dort eingetragen sind. Die eHBA ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat zur persönlichen Authentifizierung der Heilberufler.
Doch das reicht noch nicht, um Patientenakten lesen zu können. Dazu braucht auch die Pflegeeinrichtung eine Security Module Card Typ B (SMC-B). Das ist eine SIM-Karte, die zur Authentifizierung der Pflegeeinrichtung gegenüber der TI dient.
Details zum eHBA und zur SMC-B, sowie FAQ und Hintergründe liefert die Seite zum Gesundheitsberuferegister.