Überhöhte Belastungsgrenze bei Eigenanteil kassiert

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Pflegekassen dürfen bei der Festlegung der Belastungsgrenze für den Eigenanteil von Heimkosten nicht willkürlich vorgehen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und der Beschwerde einer Frau, die in einem Pflegheim lebt, stattgegeben. Mit Ausnahme eines Betrags von 143,92 Euro setzte sie ihre gesamte Altersrente für den Eigenanteil an den Heimkosten ein. Bundesverfassungsgericht