Ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer hätte die Nachfolge in vielen Familienbetrieben der Hotellerie gefährden können. Jetzt gibt es Entwarnung: Die Länder-Finanzminister haben einen "Nichtanwendungserlass" beschlossen, der daran festhält, dass Beherbergungsbetriebe nicht zum sogenannten Verwaltungsvermögen gehören und weiterhin bei der Erbschaftssteuer begünstigt werden.