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22. Mai 2024 | 07:00 Uhr
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Verband fordert Kündigungsschutz für ambulante Versorgung

Der BIVA-Pflegeschutzbund beklagt einen fehlenden Verbraucherschutz für ambulant gepflegte Menschen, was zu großen Problemen für die Betroffenen führe. Aktuell können Pflegeverträge in der Regel mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen vom Anbieter gekündigt werden. Immer häufiger werde davon Gebrauch gemacht oder unverhohlen mit einer Kündigung gedroht, wenn die Betroffenen nicht jede Abrechnung kritiklos unterschreiben würden, so BIVA.

Pflegedienst Pflegekraft Foto iStock DGLimages

Innerhalb von 14 Tagen zum Monatsende können die Pflegedienste ohne Angabe von Gründen ihren Kunden eine Kündigung aussprechen

"Wir haben derzeit einen reinen Anbietermarkt. Die Pflegedienste können sich ihre Kunden nach Belieben aussuchen", beschreibt Reinhard Leopold, der als Regionalbeauftragter beim BIVA-Pflegeschutzbund engagiert ist, die derzeitige Situation. "Kommt es zu einer kurzfristigen Kündigung, kann in den seltensten Fällen innerhalb von zwei Wochen ein Ersatz gefunden werden." Ein Grund für eine Kündigung könne sein, dass die Anbieter schlicht ihre Touren optimieren würden. "Gerade in den Randbezirken, wird das immer mehr zum Problem", beobachtet Leopold. 

Der BIVA-Pflegeschutzbund, der sich für die Interessen von Menschen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf einsetzt, fordert daher eine gesetzliche Änderung zum Schutz der Verbraucherrechte von Pflegebedürftigen. Konkret schlägt der Verband vor, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), das derzeit für Heimbewohner gilt, auch auf ambulante Pflegedienste auszuweiten. Dieses Verbraucherschutzgesetz beschränkt unter anderem die Kündigungsmöglichkeiten eines Anbieters auf bestimmte wichtige Gründe, was für mehr Sicherheit und Planbarkeit für Pflegebedürftige sorgen würde.

Eine solche Gesetzesänderung würde die enorme Abhängigkeit der auf die Pflege angewiesenen Menschen etwas verringern. Derzeit würden sich die Betroffenen gezwungen sehen, jedes vorgelegte Schreiben der Pflegedienste kritiklos zu unterschreiben, da andernfalls die Angst vor einer möglichen Kündigung im Raum stehe. "Eine solche Konstellation öffnet der Falschabrechnung und dem Abrechnungsbetrug Tür und Tor", findet Leopold. 

Pascal Brückmann

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