Zum Freitesten für Pflegebeschäftigte reicht ein Antigentest
Wegen des Mangels an PCR-Testkapazitäten können sich an Covid-19 erkrankte Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen jetzt auch mit einem normalen Antigen-Schnelltest freitesten. Für das Feststellen einer Infektion bleibt es aber beim vorgeschriebenen PCR-Test. Die haben der Bund und die Ministerpräsidenten der Länder am Montag beschlossen.
Für infizierte Mitarbeiter von Pflegeeinreichtungen gelten beim Freitesten damit die allgemeinen Regeln: "Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen." So steht es im Bund-Länder-Beschluss vom 24. Januar.
Anders beim Feststellen einer Infektion. Dann gilt das Personal in Einrichtungen, das vulnerable Gruppen betreut, die bisherige Regel weiter. Beim Verdacht auf eine Covid-19-Infektion muss diese durch einen PCR-Test abgeklärt werden. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Wer einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung hat, ist von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen.
Die Bund-Länder-Konferenz hat auch ein Monitoring der Impfquote in Pflegeeinrichtungen beschlossen. "Die Länder werden die notwendigen Daten zur Impfquote bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe erheben", heißt es dazu. Das Bundesgesundheitsministerium soll die Möglichkeiten eines flächendeckenden Monitorings prüfen.