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26. Februar 2026 | 14:11 Uhr
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Mailen

Abschiedsfeier des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger Lohn

Zahlt ein Unternehmen die Verabschiedung eines Mitarbeiters, muss dieser die Kosten nicht als Arbeitslohn versteuern. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Abschiedsfeier eines Sparkassenchefs mit 300 Gästen keinen Arbeitslohn darstellt. Entscheidend war laut BFH, dass die Sparkasse als Gastgeberin auftrat und die Gästeliste bestimmte. Auch die Teilnahme von Familienangehörigen sei "gesellschaftsüblich". Das Urteil gilt für alle Arbeitnehmer. LTO