Wer bei Fehlern von Pflege-Azubis haftet
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Pflege-Azubis haften bei Fehlern grundsätzlich nach denselben Regeln wie Beschäftigte. Fehlende Berufserfahrung schützt nicht automatisch, wenn die erwartete Sorgfalt verletzt wurde. Zugleich trägt die Einrichtung Verantwortung: Praxisanleiter müssen beaufsichtigen und eingreifen, bei fehlender Anleitung oder unzureichender Dokumentation kann Organisationsverschulden vorliegen. Entscheidend sind Ausbildungsstand, Aufgabe, Anleitung und Grad des Verschuldens. Rechtsdepesche