Zwangsbehandlung bald wohl auch im Pflegeheim erlaubt
Ärztliche Zwangsmaßnahmen sollen in Ausnahmefällen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern möglich sein – damit also auch in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen. Das Bundeskabinett hat eine Reform beschlossen, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Allerdings bleiben strenge Hürden, berichtet "Legal Tribune Online": Die Maßnahme muss einen erheblichen gesundheitlichen Schaden abwenden, außerdem muss das Betreuungsgericht sie genehmigen.
Effiziente Mobilität: Leasing ist mehr als eine Kostenfrage
In der Pflegebranche und bei karitativen Trägern zählt jeder Euro und jede Minute. Der Spagat zwischen dem Anspruch, eine erstklassige Betreuung zu gewährleisten, und dem Zwang, wirtschaftlich zu arbeiten, ist alltäglich. Eine entscheidende, aber oft unterschätzte Stellschraube für mehr Effizienz ist das Fuhrparkmanagement. Care vor9
Bislang dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen nur im Krankenhaus stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese starre Krankenhauspflicht 2024 teilweise beanstandet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2026 aufgegeben. Der Kabinettsentwurf sieht nun Ausnahmen vor, wenn eine Behandlung außerhalb der Klinik für Betroffene schonender ist, heißt es in Legal Tribune Online. Doch sollen Betreuer stärker als bisher auf Patientenverfügungen hinweisen, wenn Einwilligungsunfähigkeit und Zwangsbehandlung drohen.