Zwangsbehandlung bald wohl auch im Pflegeheim erlaubt
Ärztliche Zwangsmaßnahmen sollen in Ausnahmefällen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern möglich sein – damit in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen. Das Bundeskabinett hat eine Reform beschlossen, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Allerdings bleiben strenge Hürden, berichtet "Legal Tribune Online": Die Maßnahme muss einen erheblichen gesundheitlichen Schaden abwenden, außerdem muss das Betreuungsgericht sie genehmigen.
Bislang dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen nur im Krankenhaus stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese starre Krankenhauspflicht 2024 teilweise beanstandet und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende 2026 aufgegeben. Der Kabinettsentwurf sieht nun Ausnahmen vor, wenn eine Behandlung außerhalb der Klinik für Betroffene schonender ist, heißt es in Legal Tribune Online. Doch sollen Betreuer stärker als bisher auf Patientenverfügungen hinweisen, wenn Einwilligungsunfähigkeit und Zwangsbehandlung drohen.