Bei Pflegeberufen gilt Corona als Berufskrankheit
Steckt sich eine Pflegekraft am Arbeitsplatz mit Corona an, so wird in zwei Dritteln der Fälle diese Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt. Das ist besonders wichtig bei Long-Covid-Fällen, da die zuständigen Berufsgenossenschaften weitergehende Leistungen genehmigen als Krankenkassen. Wichtig sind die Dokumentation und die Krankmeldung sowie die Meldung bei der Berufsgenossenschaft. Wirtschaftswoche