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20. Juni 2024 | 07:00 Uhr
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Ohne Corona-Impfung keine Gehaltsnachzahlung

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Ihr Fahrplan in die Telematikinfrastruktur

Die Digitalisierung und im Speziellen die Telematikinfrastruktur (TI) kann helfen, die Versorgung von Klient:innen und den Arbeitsalltag von Pflegekräften besser und einfacher zu gestalten. Nutzerfreundliche Anwendungen, die vernetzte Kommunikation über Fachgrenzen hinweg und die fundiertere Behandlung aufgrund einer besseren Datenlage sind nur einige der Vorteile, welche mit der TI auch für Ihre Pflegeeinrichtung möglich sind. Care vor9

Pflegepersonal, das sich trotz gesetzlicher Pflicht nicht gegen Corona hat impfen lassen und deshalb während der Pandemie freigestellt wurde, steht weder eine Gehaltsnachzahlung noch Urlaub zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte eine Frau, die vom einem Pflegeheim wegen fehlenden Impfschutzes 2022 monatelang freigestellt wurde. Eine Abmahnung sei deshalb aber nicht gerechtfertigt, urteilte das Gericht in einem anderen Fall einer Pflegekraft. Tagesschau

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