E-Rezept auch ohne Telematik-Infrastruktur nutzbar
Das E-Rezept ist seit 1. Januar Pflicht, doch nur die wenigsten Pflegeeinrichtungen sind schon an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen. Doch auch dann können die Pflegeheime vom E-Rezept profitieren, schreibt die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, in einem Post. Wenn ein Heimversorgungsvertrag mit einer öffentlichen Apotheke bestehe und die Bewohner eine Einverständniserklärung abgegeben hätten, könne eine direkte Übermittlung der E-Rezepte zwischen Arzt und Apotheke stattfinden. Pflegebevollmächtigte