Gut vorbereitet auf das Pflegeassistenzgesetz – 6 Tipps
Das Pflegeassistenzgesetz tritt 2027 in Kraft. Es empfiehlt sich für Pflegeanbieter, Schulen und Verbände das nächste Jahr für eine gründliche Vorbereitung zu nutzen. Sinnvoll ist etwa, jetzt schon Kompetenzprofile zu überarbeiten und Arbeitsabläufe und Aufgabenverteilungen zu überprüfen, rät Relias, Anbieter einer Lernplattform für das Gesundheits- und Sozialwesen.
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Wer sich bisher nur wenig mit der Assistenzausbildung beschäftigt hat, tut gut daran, jetzt schon zu schauen, welche Mitarbeiter als Praxisanleiter geeignet sind
Das Pflegeassistenzgesetz beeinflusst die internen Strukturen noch stärker als das Pflegeberufegesetz, denn es verlangt tiefgehende Strukturänderungen: Einschneidend ist etwa die Kompetenzorientiereng, die bedeutetet, dass Pflegefachkräfte viel mehr gefordert sind als bisher. Aber es geht auch um Praxisanleitung, kompliziertere Einsatzpläne und, und, und…
Um gut gewappnet zu sein, empfiehlt Relias:
Schulungs- und Ausbildungsplanung frühzeitig anpassen: Wer die neuen Ausbildungsgänge aufnehmen möchte, braucht dringend Praxisanleitungen. "Prüfen Sie, welche Ihrer Pflegefachpersonen die erforderliche 300-Stunden berufspädagogische Zusatzqualifikation bereits besitzen oder noch erwerben müssen. Planen Sie die jährlichen 24 Stunden Fortbildung für Ihre Praxisanleitenden ein", heißt es bei Relias.
Kompetenzprofile überarbeiten: Am besten analysieren Einrichtungen jetzt schon den Personalmix und überlegen, welche Aufgaben künftig Pflegefachassistenten übernehmen können. "Schaffen Sie auch Klarheit darüber, wie der Einsatz- und Verantwortungsbereich abgegrenzt wird", so das Bildungsunternehmen.
Arbeitsabläufe und Aufgabenverteilungen überprüfen: Wichtig ist außerdem zu definieren, welche pflegerischen Interventionen bei Bewohnern, Klienten oder Patienten anfallen und wer sie übernimmt. Eine strukturierte Bedarfsermittlung ist das Grundgerüst für die veränderte Arbeitsorganisation. Damit werden die Zuständigkeiten klarer und die Potenziale der neuen Qualifikationsstufe lassen sich gut nutzen.
Kooperationen zwischen Schulen und Praxiseinrichtungen fördern: Die Ausbildung umfasst Pflichteinsätze in Krankenhäuser, Pflegeheimen und ambulanten Diensten. "Wenn Ihre Einrichtung nicht alle Bereiche abdeckt, knüpfen Sie jetzt Kooperationen mit anderen Trägern, um Ihren Auszubildenden die erforderlichen Einsätze ermöglichen zu können. Ausbildungsverbände bieten sich hier besonders an", rät Relias.
Change-Management in der Praxis betreiben: Leitungsteams, Pflegefachkräfte, Pflegehelfer und die künftigen Assistenzkräfte sollten auf die neue Struktur vorbereitet werden. Dabei sind Rollenklärung, Schulungen und eine detaillierte Kommunikation.
Finanzierung und Ressourcen planen: "Setzen Sie sich zeitnah mit den zuständigen Stellen in Verbindung und klären Sie die Modalitäten für Ihre Einrichtung", empfiehlt Relias. Die Finanzierung läuft wie bei der Pflegefachausbildung nach dem Pflegeberufegesetz.