Heime bekommen Investitionskosten fürs gesamte Grundstück
Bei der Berechnung von Investitionskosten für Pflegeheime wurde bisher auf die unbebaute Fläche nur die Hälfte des Bodenrichtwerts anerkannt. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat jetzt entschieden, dass die gesamte Grundstücksfläche, auf der ein Heim mit seinen Außenanlagen steht, berücksichtigt werden müsse, denn die Freiflächen seien wichtige Aufenthaltsbereiche und müssten selbstverständlich als Teil der Investitionen anerkannt werden. Altenheim