Lebenslange Beschäftigtennummer gilt ab 1. Januar
Ab dem 1. Januar wird die Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) in der ambulanten Pflege verpflichtend. Im Rahmen des Datenträgeraustauschs mit Krankenkassen und Pflegekassen muss zu jedem Besuch die LBNR der Mitarbeiter angegeben werden. Da die Regelung ab 1. Januar gilt, ist bereits die Dezember-Abrechnung nach dem neuen Verfahren vorzunehmen. Mein Pflegedienst