Masernimpfung bis zum 31. Juli nachweisen
Durch Corona wird es nur zu leicht vergessen: In der ambulanten Intensivpflege ist eine Masernimpfung vorgeschrieben. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen nach 1970 geborene Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, eine Impfung gegen Masern bis zum 31. Juli 2022 nachweisen. Häusliche Pflege