Mit Springerkräften die Krankheitsquote senken
Handlungsbedarf erkennen – WLAN-Zugang wird gesetzlich bindend
Schon gewusst? In fast allen Bundesländern existieren gesetzliche Regelungen zur Bereitstellung von Internet in Pflegeheimen. Die Vorschriften im Einzelnen variieren zwar, aber es wird deutlich, dass Senioreneinrichtungen zukünftig per Gesetz die Bereitstellung von WLAN erbringen müssen. Wie Ihnen die Umsetzung gelingt, erfahren Sie HIER.
In einem Modellprojekt wurden für den kurzfristigen Ausfall von Pflegekräften sogenannte Springerschichten eingerichtet. Im Bedarfsfall konnte auf eine Gruppe von Springern zugegriffen werden. Messbare Auswirkungen des dreijährigen Projektes der Diakonie Bayern waren eine um 40 Prozent niedrigere Krankheitsquote, ein Rückgang der Überstunden um bis zu zwei Dritteln sowie eine deutliche Steigerung der Arbeitszufriedenheit. Tagespflege