Igefa

Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

13. September 2022 | 18:10 Uhr
Teilen
Mailen

Nur ganzer Kalendertag zählt als Ersatzruhetag

Kalender Urlaug Foto iStock Mariia Reshetniak
Anzeige
Winterhalter

Gamechanger: Die modulare Bandtransportspülmaschine

Die leistungsstarke MTF meistert bis zu 8.000 Teller pro Stunde und zeichnet sich durch ein modulares System aus. Durch die Möglichkeit der flexiblen Um- und Nachrüstung passt sich der „Gamechanger“ jeder neuen Situation perfekt an und garantiert maximale Investitionssicherheit. Mehr erfahren

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Ruhetage, die als Ausgleich für Feiertagsarbeit gewährt werden, ganze Kalendertage von 0 Uhr bis 24 Uhr umfassen müssen. Wenn nicht durch Tarifvertrag etwas anderes bestimmt ist, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen. Er soll möglichst unmittelbar im Anschluss an eine zehn- bzw. elfstündige Ruhezeit gewährt werden, damit die Arbeitnehmer eine längere zusammenhängende Ruhezeit pro Woche zur Verfügung haben. Tageskarte

Anzeige Seniorenheim-Magazin
Anzeige Hartmann