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13. September 2022 | 18:10 Uhr
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Nur ganzer Kalendertag zählt als Ersatzruhetag

Kalender Urlaug Foto iStock Mariia Reshetniak
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Seniorenheim Magazin

Handlungsbedarf erkennen – WLAN-Zugang wird gesetzlich bindend

Schon gewusst? In fast allen Bundesländern existieren gesetzliche Regelungen zur Bereitstellung von Internet in Pflegeheimen. Die Vorschriften im Einzelnen variieren zwar, aber es wird deutlich, dass Senioreneinrichtungen zukünftig per Gesetz die Bereitstellung von WLAN erbringen müssen. Wie Ihnen die Umsetzung gelingt, erfahren Sie HIER.

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Ruhetage, die als Ausgleich für Feiertagsarbeit gewährt werden, ganze Kalendertage von 0 Uhr bis 24 Uhr umfassen müssen. Wenn nicht durch Tarifvertrag etwas anderes bestimmt ist, haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen. Er soll möglichst unmittelbar im Anschluss an eine zehn- bzw. elfstündige Ruhezeit gewährt werden, damit die Arbeitnehmer eine längere zusammenhängende Ruhezeit pro Woche zur Verfügung haben. Tageskarte

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