Palliativversorgung muss Teil des Pflegekonzeptes sein
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Das seit 2015 geltende Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) schließt eine Sterbebegleitung in den Pflegeheimen ein. Die Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Kooperationen mit Ärzten und Hospizdiensten einzugehen und müssen ein Palliativ- und Hospizkonzept vorlegen. Doch fehlt dies noch oft in der Praxis, berichtet die Beratungsgesellschaft Contec. Für Pflegekräfte besteht die Möglichkeit, sich als Gesprächsbegleiter, Palliativkoordinator oder Palliative-Care-Kraft weiterzubilden. Das kann individuell helfen, eine Belastung durch den Tod von Bewohnern besser zu verarbeiten und die Qualität der Sterbebegleitung in der Einrichtung zu erhöhen. Contec