Pflegedienste erhalten Förderung für Schnelllade-Stationen
Pflegedienste können ab sofort einen Förderantrag beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zur finanziellen Unterstützung gewerblich genutzter Schnellladepunkte für E-Fahrzeuge stellen. Die Förderung von bis zu 40 Prozent der Kosten gilt für Schnellladesäulen mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt sowie der notwendige Netzanschluss.
Das BMDV-Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die Ladeinfrastruktur für ihre Fahrzeuge oder für die Fahrzeuge ihrer Kunden bereitstellen. Dazu gehören Handwerks- und Gewerbebetriebe, Flottenanwender wie Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung. Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent. Nicht förderfähig sind dagegen Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen. Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
Verkehrsminister Volker Wissing begründet die Förderung wie folgt: "Gewerblich genutzte Fahrzeuge haben im Vergleich zu Privatfahrzeugen eine deutlich höhere Laufleistung. Die Umstellung auf E-Fahrzeuge bedeutet für die Unternehmen, dass sie eine eigene Schnellladeinfrastruktur errichten müssen. Das geht nur mit hohen Investitionen. Mit unserer Förderung unterstützen wir den wichtigen Schritt und begleiten die Unternehmen so bei der Umstellung auf eine klimafreundliche und zukunftsorientierte Mobilität."