Pflegeeinrichtungen dürfen Handys während Arbeit verbieten

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Ein generelles Handyverbot während der Arbeitszeit ist rechtlich zulässig – auch in Pflegeeinrichtungen. Arbeitgeber dürfen die private Nutzung untersagen, um Ablenkungen, Pflegefehler und Datenschutzverletzungen zu vermeiden. Gerade im Gesundheitswesen steht der Schutz sensibler Patientendaten im Vordergrund. In den Pausen ist die Handynutzung erlaubt, da hier das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht greift. Experten empfehlen klare Betriebsvereinbarungen, um Missverständnisse zu vermeiden. Rechtsdepesche