Rechtliche Pausenregelung im Pflegeberuf
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Die Pausenregelung im Arbeitszeitgesetz hat ihre Tücken. Wenn eine Pflegekraft nach sechs Stunden Arbeit 25 Minuten Pause gemacht hat und sie diese wegen eines Notfalls unterbrechen muss, ist es möglich, zu einem späteren Zeitpunkt die vollen 30 Minuten Pause von vorne zu beginnen. Für Arbeitgeber macht es also durchaus Sinn, die Pausen in kleinere Blöcke zu unterteilen. So ist wird gewährleistet, dass in einem Notfall nicht zu viel Zeit verloren geht. Rechtsdepesche