Verletzung der Berufspflicht ist kein Kavaliersdelikt
Handlungsbedarf erkennen – WLAN-Zugang wird gesetzlich bindend
Schon gewusst? In fast allen Bundesländern existieren gesetzliche Regelungen zur Bereitstellung von Internet in Pflegeheimen. Die Vorschriften im Einzelnen variieren zwar, aber es wird deutlich, dass Senioreneinrichtungen zukünftig per Gesetz die Bereitstellung von WLAN erbringen müssen. Wie Ihnen die Umsetzung gelingt, erfahren Sie HIER.
Wenn zum Beispiel eine Kollegin sich respektlos gegenüber Patienten verhält oder falsch pflegt, ist das eine Berufspflichtverletzung. Nach der Berufsordnung der Pflegekammer sind Pflegefachkräfte dazu verpflichtet, dies zu melden. Der erste Schritt ist immer der Vorgesetzte, reagiert der nicht, geht es die Hierarchie nach oben. Interessiert sich im Unternehmen niemand dafür, ist die Pflegekammer Ansprechpartner und leitet eine Überprüfung ein – auch nach anonymen Vorwürfen. Pflegemagazin-RLP