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17. Mai 2022 | 19:55 Uhr
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Verletzung der Berufspflicht ist kein Kavaliersdelikt

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hörbert – Musik zur Entlastung in der Pflege

Zeitmangel, hoher Aktivierungsbedarf und herausforderndes Verhalten von Klienten – hörbert bietet mit kuratierten Hörinhalten und intuitiver Bedienung einen schnellen und barrierefreien Zugang zu Musik und anderen Audioinhalten für die Gruppenarbeit oder Einzelpersonen. Ohne Schulungsaufwand. Mobil und stationär einsetzbar. Neue wissenschaftliche Studien belegen: Musik macht den Unterschied – auch in der Pflege. Erfahren Sie mehr und gewinnen Sie einen hörbert!

Wenn zum Beispiel eine Kollegin sich respektlos gegenüber Patienten verhält oder falsch pflegt, ist das eine Berufspflichtverletzung. Nach der Berufsordnung der Pflegekammer sind Pflegefachkräfte dazu verpflichtet, dies zu melden. Der erste Schritt ist immer der Vorgesetzte, reagiert der nicht, geht es die Hierarchie nach oben. Interessiert sich im Unternehmen niemand dafür, ist die Pflegekammer Ansprechpartner und leitet eine Überprüfung ein – auch nach anonymen Vorwürfen. Pflegemagazin-RLP

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