Wann Träger Bewohnern fristlos kündigen dürfen
Das Landgericht Hamburg hat klargestellt, wann Pflegeeinrichtungen eine Räumung im Eilverfahren erlaubt ist. Demnach reicht eine bloße Störung des Hausfriedens nicht aus. Voraussetzung ist eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben – etwa, wenn der Bewohner wiederholt Drohungen äußert oder übergriffig wird. Für Einrichtungen entscheidend: Nur wer Vorfälle konsequent dokumentiert und eine Eskalation nachweisen kann, hat vor Gericht Aussicht auf Erfolg. Altenheim