Gericht stärkt Heime bei verspäteten Coronahilfe-Anträgen
Pflegeeinrichtungen mit offenen Forderungen aus dem Corona-Pflegerettungsschirm können auf nachträgliche Zahlungen hoffen. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass Pflegekassen berechtigte Ansprüche nicht allein wegen verspätet eingereichter Anträge ablehnen dürfen. Der GKV-Spitzenverband habe keine rechtliche Grundlage gehabt, solche Ansprüche durch eigene Fristvorgaben verfallen zu lassen. Von der Entscheidung dürften insbesondere kleinere Träger profitieren, bei denen Anträge während der Pandemie nicht fristgerecht bearbeitet werden konnten. Altenheim