Was gilt bei der Kündigung des ambulanten Pflegevertrags?
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Der Pflegevertrag sollte in jedem Fall eine Regelung zur Kündigung durch den Pflegedienst und eine Kündigungsfrist enthalten, meist sind das 14 Tage. Allerdings ist das Kündigungsrecht so eingeschränkt, dass es dem Pflegebedürftigen möglich sein muss, einen neuen Pflegedienst zu beauftragen. Eine fristlose Kündigung ist nur machbar, wenn die Versorgung sichergestellt ist oder ein wichtiger Grund besteht: etwa Gewalt gegenüber den Pflegekräften. Kündigt der Pflegedienst ohne einen solchen Grund, hat er dem Pflegebedürftigen den Schaden zu ersetzen. Häusliche Pflege