Wenn der Roboter in der Pflege Fehler macht
Wenn Roboter in der Pflege Fehler machen, wer haftet dann? Der Robotikhersteller, weil er ein fehlerhaftes Gerät in Verkehr gebracht hat? Der Softwarehersteller, weil der Code nicht funktioniert? Oder der Arbeitgeber, weil er seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen ist? Mit solchen Fragen beschäftigt sich Rechtsanwalt Peter Sausen. Altenheim