Worum es beim Personalbemessungsverfahren geht
Die neue bundesweite Personalbemessung (§ 113 c Absatz 5 SGB XI) tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Sie soll dafür sorgen, dass die pflegerische Versorgung in der vollstationären Altenpflege sichergestellt wird. Grundlage hierfür bildet eine Studie nach Prof. Heinz Rothgang, nach der eine Personalbemessung eingeführt wird, um die knappen Ressourcen möglichst wirtschaftlich einzusetzen. Die Bundesregierung sieht dabei vier Kernaspekte.
Der erste zentrale Aspekt stellt eine Neugliederung der Organisationsstruktur in der Altenpflege dar. Es müsse mit alten Hierarchien gebrochen werden und klare Aufgaben- und Rollenprofile im Vordergrund stehen, gemeinsam mit einem verstärkten Teamgedanken. Dies solle zu einer erhöhten Bereitschaft führen, im Pflegeberuf zu bleiben und die Arbeit attraktiver zu gestalten.
Der zweite und vielleicht wichtigste Punkt ist zusätzliches Personal. Die Regierung verspricht 20.000 zusätzliche Pflegehilfskräfte. Dafür können Einrichtungen angeben, wie viele zusätzliche Mitarbeiter benötigt werden. Diese angemeldeten Stellen werden zudem von der Fachkraftquote abgekoppelt. In diesem Fall geht es noch um die bisherige 50/50-Quote (50% Fachkräfte/50% Hilfskräfte). Sie soll aber durch eine neue Richtlinie 40/30/30-Richtlinie (40% Fachkräfte/30% Assistenzkräfte mit Ausbildung/30% Hilfskräfte ohne entsprechende Ausbildung) ersetzt werden. Dieser Algorithmus soll in einem Modellverfahren getestet und danach angepasst werden.
Dritter Kernaspekt ist der erhöhte Informationsfluss. Hier wird geplant, Informationen kurz und prägnant über bestimmte Medien weiterzugeben. Hinzu wird gefördert, dass sich Pflegekräfte seriös informieren können, die darüber hinaus durch gezielte persönliche Gesprächsangebote bereichert werden.
Aspekt vier ist die „Advanced Nursing Practice“, d. h. bei Bedarf und nach Wunsch sollen Pflegefachkräfte autonomer arbeiten können und die medizinische Hoheit verringert werden.
Weitere Informationen zum neuen Personalbemessungsverfahren hat Nevisq zusammengetragen.