Der Freispruch hatte sich bereits angedeutet. Sogar die Staatsanwaltschaft war von ihrem ursprünglichen Vorwurf gegen die Verantwortlichen des Heims abgerückt. Ein Gutachten über die baulichen Verhältnisse hatte das Blatt für die Angeklagten gewendet. Der Gutachter hatte unter anderem erklärt, es hätte ihn gewundert, wenn aufgrund der Gebäudesituation kein Corona ausgebrochen wäre.
Die Heimleitung habe die in Zweibettzimmern untergebrachten teils dementen Bewohner nicht einfach einsperren können, sagte der vorsitzende Richter in seiner Begründung des Freispruchs. Die Bildung von Kleingruppen oder Isolationsstationen sei räumlich nicht möglich gewesen. Die Heimleitung habe zudem die Behörden informiert, die von der beengten Situation in dem Heim gewusst hätten. Das verantwortliche Pflegeteam habe das Bestmögliche getan und sich die Menschen gekümmert, so der Richter.
