Die Pflegebranche hat die Folgen der geplanten Reform genauer durchgerechnet und schlägt erneut Alarm. Der Grund: Die Personalbemessung und damit die Kostenerstattung durch die Pflegekassen richten sich nach den Pflegegraden der Bewohner. Genau hier ist eine strengere Begutachtung vorgesehen.
„Werden Pflegebedürftige künftig niedriger eingestuft, sinkt damit auch die rechnerische Personalausstattung“, heißt es bei der Initiative Ruhrgebietskonferenz Pflege. „Die geplante Pflegegradbegutachtung wird zu weniger Personal in Pflegeheimen führen – ohne dass der tatsächliche Pflegebedarf sinkt.“ Die Arbeit bliebe die gleiche, würde aber auf weniger Beschäftigte verteilt.
Damit drohe ausgerechnet das wissenschaftlich entwickelte Personalbemessungsverfahren zum Instrument zusätzlicher Arbeitsverdichtung zu werden. Darauf wies Professor Heinz Rothgang, der das Verfahren maßgeblich mitentwickelt hat, kürzlich bei einer Veranstaltung der Ruhrgebietskonferenz hin.
Deren Sprecherin Claudia Ott befürchtet, dass die Differenz bis zu 20 Prozent betragen könnte. Das hieße: Jede fünfte Stelle würde nicht mehr refinanziert, und die gleiche Arbeit müsste mit deutlich weniger Personal bewältigt werden. „Der pflegebedingte Arbeitsaufwand reduziert sich ja nicht, wenn die Kriterien zur Eingradierung geändert werden“, so Ott.
Die Ruhrgebietskonferenz hat sich deshalb in einem offenen Brief an die Politik gewandt. „Pflegebedarf lässt sich nicht wegrechnen. Und Arbeitsverdichtung ist keine Pflegereform“, heißt es darin. Die Praktiker fordern „keine Sanierung der Pflegeversicherung durch rechnerische Personalverknappung“. Die Pflegegradbegutachtung dürfe nicht isoliert verändert werden, und eine Arbeitsverdichtung für Pflegekräfte müsse gesetzlich ausgeschlossen werden.
Das Schreiben ging an Bundestag, Bundesregierung und die Länder. Ob es dort Gehör findet, ist offen.
Thomas Hartung
