Zu den Mängeln, die eine Minderung des Heimentgelts rechtfertigen könnten, zählen der Verbraucherzentrale zufolge unter anderem:
- unzureichende Versorgung mit Nahrung
- fehlerhafte Medikation
- unzureichende Körperpflege
- Mängel am Wohnraum
Zunächst sei eine einfache Beschwerde ratsam. Die sollten Heimbetreiber ernst nehmen, sonst könnte als nächstes eine Entgeltminderung angekündigt werden, wenn sich Bewohner und Angehörige dem Rat der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein folgen. Auch riskiert das Heim, bei der Pflegekasse angeschwärzt werden.