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10. August 2026 | 07:00 Uhr
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Mailen

Kammerpräsidentin gewinnt Prozess wegen Meinungsäußerung

Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat einen Rechtsstreit um ein WDR-Interview von September 2024 ihrer Präsidentin Sandra Postel (Foto) gewonnen. Ein Mitglied der Kammerversammlung hatte ihre Aussage kritisiert, die Pflege wäre ohne Selbstverwaltung "so stumm wie in den vergangenen 50 Jahren", und dagegen geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wertet die Äußerung nun als zulässige Zuspitzung in einer öffentlichen Debatte.

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Sandra Postel äußerte sich in dem Interview spontan. Deshalb sei ihre Aussage nicht mit einer offiziellen Stellungnahme zu vergleichen, so das Gericht

Das klagende Kammermitglied hatte sich offenbar Erfolg versprochen, weil Funktionsträger von Körperschaften des öffentlichen Rechts dem Gebot der Neutralität unterliegen und ihre Stellung nicht beliebig zur politischen Meinungsäußerung nutzen dürfen.  

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt aber klar, dass spontane Fernsehinterviews nicht nach denselben Maßstäben zu bewerten seien wie offizielle Stellungnahmen der Kammer. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich aber um eine zulässige Zuspitzung im Rahmen einer öffentlichen Debatte. Zudem könne eine Körperschaft keinen Einfluss darauf nehmen, welche Interviewpassagen ein Fernsehsender letztlich ausstrahle. Deshalb seien spontane Medienauftritte anders zu bewerten als abgestimmte schriftliche Positionen einer Institution. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Az. 20 K 8179/24)