Pflegedienst erstreitet Recht auf Prüfung von Eilrechtsschutz
Droht einem Pflegedienst wegen eines Vergütungsstreits die Insolvenz, darf ein Eilantrag nicht allein wegen eines laufenden Schiedsverfahrens abgelehnt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im Fall eines Intensivpflegedienstes. Dieser stritt mit den Krankenkassen über die Vergütung und ist inzwischen insolvent. Das Landessozialgericht muss den Antrag erneut prüfen.Legal Tribune Online