Nach dem geplanten Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll der bisherige Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro schon ab 1. Januar 2027 entfallen. Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist kein Ersatz vorgesehen. Für höhere Pflegegrade soll ein neues Sozialraumbudget entstehen, auf das ambulante Pflegedienste nicht mehr unmittelbar zugreifen können.
Für den Pflegedienst Woinem hätte das erhebliche finanzielle Folgen. Geschäftsführer Vogler rechnet damit, dass sein Unternehmen bei unveränderter Umsetzung der Reform bis Ende Februar auf Personalkosten von rund 120.000 Euro sitzen bleiben könnte, die nicht refinanziert würden.
Die 22 betroffenen Mitarbeiterinnen machen die Hälfte der Belegschaft aus. Sie betreuen rund 400 Kunden, darunter 50 mit Pflegegrad 1. Die übrigen haben fast alle Pflegegrad 2 oder 3. Mit der Betreuung wollte Woinem ursprünglich sein Pflegeangebot ergänzen und insbesondere pflegende Angehörige entlasten.
Lange Kündigungsfristen erzwingen frühe Entscheidung
Dass Vogler bereits jetzt handelt, begründet er mit der langen Betriebszugehörigkeit seiner Mitarbeiterinnen. Ihre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Bei anderen Pflegediensten sei es häufig nur ein Monat. "Viele Pflegedienste mit Betreuung werden sich deshalb wohl Ende November zu diesem Schritt entscheiden", sagt der Woinem-Chef. Von einem anderen Pflegedienst, der bereits Kündigungen ausgesprochen hat, habe er bislang nichts gehört.
Thomas Knieling, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), sieht in den Kündigungen ein Warnsignal. "Wenn Pflegeunternehmen aus wirtschaftlicher Not ganze Leistungsbereiche einstellen und Mitarbeitende entlassen müssen, ist das ein alarmierendes Signal für die Versorgungssicherheit vor Ort", sagt er. Die finanziellen Probleme der Pflegeversicherung dürften nicht durch Leistungskürzungen zulasten der Anbieter, Beschäftigten und Pflegebedürftigen gelöst werden. Knieling fordert Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz.
Anerkennung nach Landesrecht bietet keine Sicherheit
Doch gibt es für Woinem keine Alternative? Eine Möglichkeit wäre, Betreuungsleistungen künftig über eine Anerkennung nach Landesrecht anzubieten. Vogler betreibt bereits ein weiteres Unternehmen, das ausschließlich Betreuung übernimmt. Dorthin könnten möglicherweise Mitarbeiterinnen wechseln. Doch er sagt, das zuständige Landratsamt könne augenblicklich nicht sagen, wann die Anträge der Pflegebetreiber bearbeitet werden. Die Behörde bereite sich selbst auf eine Reform vor und werde von Pflegedienst-Anfragen geradezu überrannt.
Vogler will mit den gekündigten Mitarbeiterinnen in Kontakt bleiben. Er befürchtet allerdings, dass nach einer längeren Unterbrechung nicht alle zurückkehren würden. Besonders schwer falle ihm die Entscheidung, weil viele von ihnen alleinerziehend sind.
Dass Kunden mit Pflegegrad 2 oder 3 die Betreuung künftig aus dem geplanten erhöhten Pflegegeld selbst finanzieren, hält Vogler für unwahrscheinlich. Nach seiner Erfahrung nutzen viele Familien das Geld eher, um Nachbarn oder Angehörige für ihre Unterstützung zu entschädigen.
